10.07.2025 - 7 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2024

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Wortprotokoll

Es werden Einzelpositionen der Bilanz durch Herrn Jäger und Herrn Diercks erläutert.

Der Ausschuss geht auf Fragen der Erfassung und Bewertung ein. Es werden Bewertungsakten stichprobenartig geprüft.

 

Es wird durch den Ausschuss die Anmerkungen getroffen, dass die Bauabnahme der Sanierung des Rathauses im Jahr 2014 war. Die Nutzungsdauer muss dahingehend angepasst werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung nach Prüfung der durch die Amtsverwaltung vorgelegten Unterlagen für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2024 folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 25 III GemHVO SH, dass der Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 20,00% der Bilanzsumme festgesetzt wird.

 

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle stellt gem. § 54 GemHVO SH die Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum 01.01.2024 wie in der Anlage zur Originalniederschrift über diese Sitzung dargestellt fest.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage