11.09.2025 - 9 Künftige Nutzung des Objektes Bürgerstraße 5 al...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Nigbur führt in den TOP ein. Es entsteht eine kontroverse Diskussion darüber, ob die Nutzung eines kompletten Hauses bei einer maximal 2 bis 4 maligen Nutzung pro Woche sinnvoll und wirtschaftlich ist. Des Weiteren sollen die Kosten ermittelt werden, bevor es im Haushalt eingeplant wird.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt,

  1. das Gebäude in der Bürgerstraße 5 als Standort für einen Jugendtreff der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zu nutzen,
  2. das Bauamt mit der Erarbeitung eines Sanierungs- und Umbaukonzeptes zu beauftragen und die Kosten bis zum 31.10.2025 zu nennen, um sie ggf. für den Haushalt 2026 einzuplanen,
  3. das Bauamt mit der Beantragung einer Nutzungsänderung für das Gebäude zu beauftragen,
  4. gemeinsam mit der Koordinatorin der OKJA Fördermittel für die notwendigen baulichen Maßnahmen zu beantragen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

17

13

3

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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