11.09.2025 - 8 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung:...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bastian führt in den TOP ein und erklärt, dass der eigentlich geplante Satzungsbeschluss verschoben werden musste, da nach der letzten Beteiligung neue Informationen eine Änderung erforderlich machte.
Herr Kühl von der Firma BSK BAU + STADTPLANER KONTOR Kühl-Meins GbR führt aus, dass die GRZ aufgrund von aktuellen Rechtsprechungen maximal 0,4 betragen darf. Sollte man eine höhere GRZ haben, muss dies begründet werden. Wird die Fläche für die Kita als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, wäre dies eine entsprechende Begründung.

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Beschluss

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bebauungsplan Nr. 11 ist aufgrund der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen verändert worden.

 

  • Die Grundflächenzahl für den Bereich WA 21 muss für die Erweiterung der Kindertagesstätte von der GRZ 0,4 auf eine GRZ 0,5 erhöht werden.

 

  • Für den Bereich der vorhandenen Kindertagesstätte (Weidenstieg 2) bleibt es bei der Festsetzung des Bereiches WA 17 mit einer GRZ 0,3. Das Planzeichen „Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung“ wird gestrichen.

 

2. Aufgrund der Änderungen ist der Entwurf des Planes und die Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Für die Veröffentlichung im Internet sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.Aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Zusätzlich können die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 37 Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, während folgender Sprechzeiten: Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

15

15

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Knut Suhk und Herr Lars Jeckstadt-Borchert von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

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