14.10.2025 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 14.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Wortprotokoll
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB zur Bauvoranfrage für die Sanierung, Teilumnutzung und Erweiterung des Alten Landhauses der Otto-von-Bismarck-Stiftung sowie des Garagengebäudes als Technikzentrale für das Grundstück „Am Museum 2“ in Friedrichsruh.
Die Fragen der Bauvoranfrage werden wie folgt beantwortet:
Frage 1: Bestandsgebäude: bauliche Sanierung und Änderung sowie Nutzungsänderung der bisher nicht als Museum genutzten Teile des Gebäudes zu einem Museum: 7 Ja-Stimmen
Frage 2: Erweiterungsbau: Nutzung als Museum, Standort, Grundfläche und Geschossigkeit, Höhenentwicklung, Dachform, Kubatur und Firsthöhe: 7 Ja-Stimmen
Frage 3: Garage: bauliche Sanierung und Nutzungsänderung zur Technikzentrale: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Frage 4: Garage: Ersatzneubau, an gleicher Stelle, in gleicher Kubatur mit Nutzung als Technikzentrale Garage: 7 Ja-Stimmen
(LBV muss eine Aussage zur evtl. Anbauverbotszone entlang der Landesstraße machen)
Frage 5: Erweiterung des Garagengebäudes mit den gleichen Abstandsflächen zur Straße: 7 Ja-Stimmen
Nur in westlicher Richtung möglich, weil es sonst nicht mehr in der Sonderbaufläche ist, südliche Erweiterung nur bis zur Flurstücksgrenze, weil es sonst ebenfalls außerhalb der Sonderbaufläche ist.
Fragen 6 – 9: Beantwortung durch die Denkmalschutzbehörde
Frage 10: Erschließung - Gemeinde:
Eine Erschließung über die Bestandszufahrten wird seitens der Gemeinde mitgetragen. Die Zufahrt zum Garagengebäude ist nicht im Lageplan eingezeichnet. Sollte diese über das Flurstück 6/3 verlaufen, kann die Gemeinde hierzu keine Aussage treffen. Die Fläche befindet sich im Eigentum der DB und ist keine Straßenverkehrsfläche.
Ein Regenwasserkanal ist in der Straße vorhanden, welcher in die Schwarze Au entwässert. Im Baugenehmigungsverfahren ist mit der Unteren Wasserbehörde zu klären, ob ggf. eine Drosselung bzgl. der Einleitmenge notwendig ist.
Der Bauherr hat mit dem Abwasserverband zu klären, ob die Kapazitäten des Schmutzwasserkanals als ausreichend sind. 7 Ja-Stimmen
Fragen 11 – 14: Beantwortung durch die Bauaufsicht
Frage 15: Beantwortung durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Frage 16: Sind seitens der Gemeinde zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen?
7 Ja-Stimmen
(Es ist wahrscheinlich, dass im Zuge des Bauantragsverfahrens weitere Aspekte zu berücksichtigen sind, die jetzt noch nicht erkennbar sind)
Anlagen zur Vorlage
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3
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(wie Dokument)
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566,2 kB
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