07.01.2026 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Nach Auffassung des Bauausschusses fügt sich aufgrund der großen Kubatur der Nebenanlage das Bauvorhaben nicht in das Ortsbild ein. Eine Verschiebung nach Osten, so dass die Abstandslinie zur Straße eingehalten wird, wäre wünschenswert.

Der Ausschuss wäre bereit zum Gespräch.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB und § 31 BauGB für die Errichtung einer Nebenanlage für Telekommunikationseinrichtungen für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ in Aussicht.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

2

4

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Begründung der Ablehnung:
Aus städtebaulichen Gründen wird der Abstand zur Straße als zu gering eingestuft.

Der Mindestabstand von 3 m zur Straßenbegrenzungslinie sollte möglichst eingehalten werden. Der Bauausschuss lädt die Beteiligten zum Gespräch ein.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1040269&selfaction=print