27.10.2015 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 27.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende weist auf die Feststellung in der Vorlage hin, dass nach dem B-Plan Oberförsterkoppel auf dem Grundstück je Wohneinheit max. 30 m² für Stellplätze zulässig sind. Nach den Antragsunterlagen wird jedoch eine deutlich größere Fläche für die Erweiterung des Carports beantragt (genaue Maße sind nicht angegeben: Geschätzt sind es ca. 50 m²). Diese ist nach dem B-Plan nicht genehmigungsfähig.
Für die Rodung der lt. B-Plan geschützten Hecke liegt noch kein Antrag vor. Es soll abgewartet werden, wie sich die fachlich korrekt zurück geschnittene Hecke in der nächsten Vegetationsperiode entwickelt.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis: | Stimmberechtigt: | 7 |
| Ja-Stimme(n): | 4 |
| Nein-Stimme(n): | 2 |
| Enthaltung(en): | 1
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Anmerkung: Hierdurch wurde lediglich beschlossen, dem BM zu empfehlen, das Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Für die erhebliche Abweichung vom B-Plan wurde kein Befreiungsantrag gestellt. Somit konnte auch nicht über eine evtl. Befreiung abgestimmt werden. | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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784,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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108,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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