27.10.2015 - 19 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Eigentümer des Grundstückes „Eichenweg 10 a“ hat als Ersatzpflanzung zwei einheimische Laubbäume auf seinem Grundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm in 100 cm Höhe zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Eingang des Schreibens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen (Fotos, Kaufbeleg).
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=10530&selfaction=print