19.11.2015 - 17 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das ...

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Wortprotokoll

Gemeindevertreter Mylius erläutert den Sachverhalt.

 

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Beschluss

Beschluss:
1.Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 (2) BauGB) des

Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aumühle, für               das Gebiet „Turnierplatz“ (Flurstück 60/2 der Flur 47, der Gemarkung Sachsen-                           

wald), abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und

 sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend

 der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit folgendem

Ergebnis geprüft:

1.1Berücksichtigt werden die Stellungnahmen auf den Seiten 1 bis 7 dieses

Beschlusses.

 

1.2Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellung

nahmen zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben; aber keine Anregungen

vorgetragen:

-Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden

-NABU

-Handwerkskammer Lübeck

-Industrie- und Handelskammer Lübeck

-Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-Landeskriminalamt S-H

-Schleswig-Holstein Netz AG

-Hamburg Wasser

-Deutsche Telekom Technik

-GM.SH

-GUV Schwarze Au-Amelungsbach

-Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

-Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH)

-Kabel Deutschland GmbH

-Stadt Reinbek

-TenneT TSO GmbH

-e-werk Sachsenwald GmbH

-Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG

-Hamburger Verkehrsbund GmbH

-Archäologisches Landesamt S-H

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Bürgermeister wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

 zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6               Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzu-             

geben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung

 während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt

werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

17

 

Ja-Stimme(n):

17

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=10750&selfaction=print