19.11.2015 - 15 Betriebsgebäude Friedhofsverwaltun...

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Wortprotokoll

Gemeindevertreter Leddin erläutert den Sachverhalt.
 

Gemeindevertreter Gräper merkt an, dass die Gemeinde auch die Räume des Bauhofes verbessern muss.

 

Gemeindevertreter Leddin berichtet, dass der Leiter des Bauhofes aufgefordert worden ist Vorschläge vorzulegen. Im Haushalt 2016 ist es vorgemerkt.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter Bezugnahme auf den Antrag der ev. Kirchengemeinde Aumühle vom 22.10.2015, sich an den Kosten für den Bau eines Verwaltungsgebäudes wie folgt zu beteiligen:

 

Der Zuschuss der Gemeinde Aumühle wird nur für die Kosten gewährt, für die eine ordnungsgemäß durchgeführte Ausschreibung nach den Vergaberichtlinien nachgewiesen werden kann.

Der Zuschuss der Gemeinde Aumühle wird auf ein Drittel der tatsächlichen Baukosten begrenzt, maximal jedoch 160.000 Euro (1/3 von 485.000 Euro).

 

Mit dem Bewilligungsbescheid ist

-         eine Regelung zum Wertausgleich zu formulieren, analog der Formulierungen über Investitionszuschüsse im Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag für die ev. Kindertagesstätte;

-         die ev. Kirchengemeinde aufzufordern, eine Abschreibungsrücklage für dieses Gebäude zu bilden, damit zukünftige Kosten hieraus zu begleichen sind.

 

Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2016 der Gemeinde einzuplanen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

17

 

Ja-Stimme(n):

15

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=10760&selfaction=print