21.05.2014 - 7 Verfahren zur Wohnungsvergabe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 21.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Britta Kreutzfeld
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wird angeregt darüber gesprochen, ob es nicht durch die Zahlung von Courtage an die Verwalterfirma eine hohe finanzielle Belastung wäre. Es wird angemerkt, dass die Verwalterfirma eine zeitnahe Vermietung ermöglicht und es damit weniger finanziellen Ausfall durch Wohnungsleerstand gibt. Durch die schon vorher festgelegten Vergabekriterien ist es der Verwalterfirma möglich, optimale Bewerber auszuwählen. Auch ist es eine Zeitersparnis für das Amt und den Ausschuss.
Beschluss
Beschluss:
Der Sozial- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, den Wohnungsverwalter die Vergabe der Wohnungen zu den vorgegebenen Voraussetzungen zu übertragen.
Die Courtage in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt plus der Insertionskosten werden von der Gemeinde Aumühle übernommen.
