21.01.2016 - 18 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 21.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück „Müllerkoppel 21“ in Aumühle.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Bauvoranfrage für den Abriss eines Wohngebäudes und den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Müllerkoppel 21“ zu erteilen.
Anmerkung:
Nach § 50 Abs. 11 LBO ist die rückwärtige Garage zwischen die Einfamilienhäuser zu verlegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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438 kB
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