21.04.2016 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

1. Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von einer gemäß Bebauungsplan Nr. 7 geschützten Rotbuche (Baum 3) auf dem Grundstück Bismarckallee 20 c in Aumühle.

 

Abstimmungsergebnis:Stimmberechtigt:7

Ja-Stimme(n):0

Nein-Stimme(n):7

Enthaltung(en):0

 

Begründung: Die Baugenehmigung für Bismarckallee 20 b enthält bereits die Zufahrttrasse für Bismarckallee 20 c. Diese ist damit rechtsverbindlich. Die beantragte Buche wird hierbei erhalten.

2. Beschluss:

Des Weiteren erteilt die Gemeinde Aumühle das gemeindliche Einvernehmen für den Befreiungsantrag für die Fällung von zwei Sandbirken (Baum 1 und 2), die gemäß der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle geschützt sind.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=13659&selfaction=print