26.04.2016 - 9 gemeindliche Wasserversorgung - Veröffentlichun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf beschließt in Abs. 2 (Baukostenzuschüsse) der Anlage 2 der Gemeinde Dassendorf zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) – Tarife und Bedingungen für die Versorgung von Anschlussnehmern mit Wasser – ab sofort folgende zwei Sätze als weiteren Passus nach S.1 aufzunehmen:

 

Gewerbeeinheiten sind abgeschlossene Gewerbe-, Geschäfts- und sonstige Diensträume, soweit sie nicht in Wohneinheiten integriert sind. Als Gewerbeeinheit gelten auch Räume zur Ausübung sonstiger Tätigkeiten, wie von Freiberuflern, Vereinen, Parteien, landwirtschaftlichen Betrieben, öffentlichen Einrichtungen u.a.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

16

 

Ja-Stimme(n):

16

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  0