26.04.2016 - 9 gemeindliche Wasserversorgung - Veröffentlichun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Di., 26.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.1 - Haushalt, Versicherungen
- Bearbeitung:
- Volker von Dielingen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf beschließt in Abs. 2 (Baukostenzuschüsse) der Anlage 2 der Gemeinde Dassendorf zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) – Tarife und Bedingungen für die Versorgung von Anschlussnehmern mit Wasser – ab sofort folgende zwei Sätze als weiteren Passus nach S.1 aufzunehmen:
Gewerbeeinheiten sind abgeschlossene Gewerbe-, Geschäfts- und sonstige Diensträume, soweit sie nicht in Wohneinheiten integriert sind. Als Gewerbeeinheit gelten auch Räume zur Ausübung sonstiger Tätigkeiten, wie von Freiberuflern, Vereinen, Parteien, landwirtschaftlichen Betrieben, öffentlichen Einrichtungen u.a.
