26.05.2016 - 8 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 6b für das Gebiet...

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Wortprotokoll

Herr Kühl berichtet über den aktuellen Stand der Planung.

Danach entsteht eine rege Diskussion zwischen den betroffenen Einwohnern der Bismarckallee und den Mitgliedern des Bauausschusses.

 

-          Die Anwohner lehnen immer noch eine Bebauung dieser Art auf dem Grundstück ab. Deren letztes Schreiben an den Bauausschuss scheine in ihren Augen ignoriert worden zu sein. Ihnen ist es ein Rätsel, warum immer noch an diesem Plan festgehalten wird.

-          Lärm werde die Lebensqualität beeinträchtigen und/oder Lärmschutzwände die Sicht beeinträchtigen.

-          Das Wort „Einvernehmen“, das in der Präsentation fällt, wäre nicht korrekt.

-          Die Bürger erwägen, mit einem Anwalt an die GV heranzutreten.
 

-          Die Mitglieder des Bauausschusses bestätigen die Rückpositionierung eines Baukörpers und bestätigen die sonstigen Festlegungen der letzten Bauausschusssitzung.

-          Sie erläutern auch, dass eine Bebauung mit 3 großen Villenartigen Einheiten besser in das Stadtbild passt als eine Zersiedelung bzw. Parzellierung.
 

Herr Mylius beendet um 22.05 Uhr die Diskussion.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ nach § 3 Abs. 2 zu fassen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Herr Bargon von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

 

Ja-Stimme(n):

6

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=14357&selfaction=print