26.05.2016 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 26.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen Einverrnehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 51.
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ bezüglich der Grundflächenzahl GRZ 2 werden nicht erteilt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 51 zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
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