12.06.2014 - 18 Satzung der Gemeinde Aumühle über die Verlänger...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Planung für das Grundstück in der Bismarckallee 22, Aumühle, ist noch nicht abgeschlossen. Zur Sicherung der Planung ist die Veränderungssperre zu verlängern.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet: „Alte Hege“, Flurstück 94/2 der Flur 48 (Bismarckallee 22) vom

27. Juli 2011. Die Veränderungssperre wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert. Langwierige Vorabstimmungen führten zu einer Verzögerung der Planung.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

18

 

Ja-Stimme(n):

18

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  0

 

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Anlagen zur Vorlage