04.07.2016 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mehrere Ausschuss-Mitglieder drücken ihr Befremden darüber aus, dass das Bauvorhaben ohne die erforderliche Genehmigung schon vor einiger Zeit begonnen wurde. Sie erwarten, dass die Bauaufsicht eine Stilllegung verfügt, bis eine Baugenehmigung vorliegt.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Dachgeschossausbau mit 4 Gauben auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ in Aumühle.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Dachgeschossausbau mit 4 Gauben auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

6

 

Nein-Stimme(n):

1

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=15058&selfaction=print