04.07.2016 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mo., 04.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Eichenweg 13 zu folgenden Fragestellungen:
- Eine ideelle Grundstücksteilung des Grundstückes Eichenweg 13 ist zulässig.
- Die Errichtung eines zweiten Hauses ist für das Grundstück generell zulässig
- Ein Holzständerbau und Flachdach sind zulässig
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Errichtung einer zweiten Zufahrt von der Straße „Zur Waldwiese“ im Rahmen eines Bauantrages in Aussicht.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Bäume Nr. 1 – 6, 9, 10, 11, 17 – 19 im Rahmen eines Bauantrages in Aussicht.
Ausnahmen von der GRZ und GFZ sowie der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse werden nicht erteilt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses sowie für die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Eichenweg 13“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Herr Schättgen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.000 kB
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