14.07.2016 - 12 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 6b für das Gebiet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 14.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Wortprotokoll
Gemeindevertreter Mylius erläutert den bisherigen Verlauf des Sachverhalts.
Herr Jensen bemerkt, dass die Anwohner auf das Schreiben vom 24.03.2016 an die Gemeinde noch keine Antwort erhalten haben. Es wird zugesagt, dass eine Antwort von der Verwaltung vorbereitet wird.
Weiter fragt Herr Jensen, warum das Baufenster des einen Hauses wieder versetzt wurde zum Nachteil der Nachbarn. Gemeindevertreter Mylius hatte dazu erläutert, dass ein Baum, der erhalten werden soll, an einer falschen Stelle im Plan vermerkt war. Aufgrund der Korrektur des Planes konnte das Baufenster verschoben werden, und der Baum kann erhalten werden.
Die Nachbarn haben bereits Anwälte eingeschaltet, um mögliche weitere Schritte über das Verwaltungsgericht zu gehen.
Es wird erläutert, dass bei der Erstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes das Grundstück nicht besonders bedacht wurde. Die Möglichkeit der Zersiedelung des Grundstückes wurde erst bei der neuen Planung durch den Bauherren erkannt.
Gemeindevertreter von Wedel bemerkt, dass nicht der Bebauungsplan beschlossen wird, sondern nur die Auslegung des Planes. Die dann eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und abgewogen, bevor ein endgültiger Beschluss gefasst wird.
Beschluss
Beschluss:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planen und Bauen, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Czerwinski, Herr Bargon, Herr Edler und Frau Edler von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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