14.07.2016 - 13 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Bürgerstr...

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeinde Aumühle beschließt, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, für das Gebiet: „Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg und Weidenstieg“ einen Verfahrenswechsel durchzuführen. Der Bebauungsplan wird zukünftig im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 vom 08.November 2012 bleibt ansonsten bestehen.

 

Der Wechsel des Verfahrens nach § 13a BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Frau Schröder und Herr Suhk von der Beratung und

Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung

anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

13

 

Ja-Stimme(n):

13

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  0

 

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