08.09.2016 - 7 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kühl erläutert:

 

1. Lärmschutz am Sportplatz
Da es sich um einen alten Sportplatz handelt, bekommt er als „Altanlage“ 5 dBA „Zuschlag“, und somit ist keine Lärmschutzwand für die angrenzende Wohngegend notwendig.

 

2. Baufläche Sachsenwaldstraße 8
Die Frage ist, ob 2 Baufenster zu einem zusammengefasst werden sollten.

Herr Johannsen zweifelt, weil dann evtl. ein zu großes Gebäude gebaut werden könnte.

Die Grenzabstände sind zu gering. Besser wären die üblichen 5 Meter zu den Grenzen statt 3 Meter.

 

3. Parkplatz hinter der Schule / Waldumwandlung
 

 

Beschluss 1:
Betrifft Sportplatz. Ein Lärmschutz muss nicht gebaut werden.
 

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

-

 

Enthaltung(en):

-

Beschluss 2:
Betrifft Sachsenwaldstraße 8.

Die Baufenster sollen nicht zusammengeführt werden.

Die neuen Gebäude müssen einen Abstand zu den rückwärtigen Grenzen von 5 Metern haben.

Das Bestandsgebäude wird in das vordere Baufenster aufgenommen.

Festglegung von 0.15 GRZ und 0,2 GFZ.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

-

 

Beschluss 3:
Es sollen 51 Parklätze hinter der Schule entstehen mit angrenzender Gemeindebedarfsfläche.
 

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

6

 

Nein-Stimme(n):

1

 

Enthaltung(en):

-

Enthaltung(en):

-

 

 

Anmerkung: Herr Kühl wird gebeten, den Text zu erweitern und die Gebäudelängen in der Ernst-Anton-Straße tlw. zu begrenzen, damit hier nicht Zweitbauten entstehen.

Der Charakter der Siedlung ist zu erhalten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=15829&selfaction=print