10.04.2014 - 8 Kindergartenangelegenheiten; Hier: Schaffung ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 10.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Herr Mylius beantragt, den Beschluss 1 um folgenden Satz zu ergänzen:
„Bei der Vergabe der Trägerschaft ist der Elternwille zu berücksichtigen“.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der beantragten Ergänzung von Herrn Mylius zum
1. Beschluss, „bei der Vergabe der Trägerschaft ist der Elternwille zu berücksichtigen“, zu.
Abstimmungsergebnis: | Stimmberechtigt: | 16 |
| Ja-Stimme(n): | 5 |
| Nein-Stimme(n): | 8 |
| Enthaltung(en): | 3 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter Bezugnahme auf ihren Beschluss vom 13.02.2014 (TOP 10.1) und vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, dass die 10 Krippenplätze, wie folgt, zum 01.08.2014 eingerichtet werden sollen:
Die Trägerschaft der neuen Krippengruppe soll einem der bereits vorhandenen Träger (Agilo, ev.-luth. Kirchengemeinde, Montessori) übertragen werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Edler von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
Abstimmungsergebnis: | Stimmberechtigt: | 16 |
| Ja-Stimme(n): | 16 |
| Nein-Stimme(n): | 0 |
| Enthaltung(en): | 0 |
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter Bezugnahme auf ihren Beschluss vom 13.02.2014 (TOP 10.1) und vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, dass die 10 Krippenplätze, wie folgt, zum 01.08.2014 eingerichtet werden sollen:
Die 10 Krippenplätze sollen im Gebäude „Anbau Sporthalle“ (Pappschachtel) eingerichtet werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Gemeindevertreterin Frau Edler von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
