27.09.2016 - 8 Widmung der Straße Uhlenkamp für den öffentlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein – StrWG – in der Fassung vom 25. November 2003, die Straße Uhlenkamp, Flur 2, Flurstücke 1/10, 1/12, 1/14, 1/15, 61/2, 1/16, 1/18, 1/20, 1/22, 1/4, 1/24 und 85 als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Amtsvorsteherin des Amtes Hohe Elbgeest wird beauftragt, die Widmung der Straße zu verfügen und bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

15

 

Ja-Stimme(n):

15

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  0