09.11.2016 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beschluss:
 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten für das Grundstück „Waldstraße 12“.

 

Über die Zulässigkeit des beantragten Flachdaches kann erst nach Einreichung entsprechender Zeichnungen/Bilder entschieden werden, da ein konkreter Entwurf fehlt.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Waldstraße 12 zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=17536&selfaction=print