15.12.2016 - 15 Bebauungsplan Nr. 7 b für das Gebiet: "Bismarck...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, dass der Eigentümer des Grundstückes „Bismarckallee 22“ im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 b nur für die gemäß Baumschutzsatzung geschützten Bäume, welche außerhalb der Baufelder und der privaten Erschließungsstraße stehen, eine Ausgleichszahlung gemäß der Baumschutzsatzung zu entrichten hat.
 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Herr Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimme(n):

15

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage