15.12.2016 - 22 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Bürgerstr...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss:

Für das Gebiet: "Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a - 16" wird der Bebauungsplan Nr. 11 aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Erhaltung des Gebietscharakters, um die zukünftige weitere Entwicklung steuern zu können und städtebaulich zu ordnen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, eines Umweltberichtes nach § 2a, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a - 16" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad von Gutachten (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von 14 Tagen im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planen und Bauen, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen. 


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Frau Schröder und Herr Suhk von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

14

Ja-Stimme(n):

14

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage