19.01.2017 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 19.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses und eines Carports mit Schuppen für das Grundstück „Zur Waldwiese 35“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Bäume Nr. 17, 18, und 19 auf dem Grundstück „Zur Waldwiese 35“.
Für die gefällten Bäume ist gemäß dem Bebauungsplan eine Ersatzpflanzung im Ver-hältnis 1:2 auf dem Grundstück „Zur Waldwiese 35“ vorzunehmen. Die Qualität der Er-satzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhal-tungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses und eines Carports mit Schuppen für das Grundstück „Zur Waldwiese 35“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Johannsen und Czerwinski von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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784,3 kB
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