19.01.2017 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Dora-Specht-Allee 10“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Dora-Specht-Allee 10“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt dem Antrag zur Fällung der gemäß Baumschutzsatzung und dem Naturschutzgesetz geschützten Linde zu. Der Bauherr hat eine Ersatzpflanzung gemäß der Baumschutzsatzung Aumühle auf seinem Grundstück vorzunehmen.

 

Anmerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO war Frau Briesenick von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Hinweis: Die in den Antragsunterlagen angedachte spätere Grundstücksteilung ist so nicht möglich, da die neue Grundstücksgrenze den lt. B-Plan festgelegten Mindestabstand von 5 m zum Carport nicht einhalten würde.

 

 

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Anlagen zur Vorlage