16.02.2017 - 12 Bebauungsplan Nr. 12 "Nördlich der Bahnlinie Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 16.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Für das Gebiet: "Südlich und westlich des Mühlenteiches bis nördlich der Schönningstedter Straße sowie die Tankstelle und der P+R-Parkplatz südlich der Schönningstedter Straße" wird der Bebauungsplan Nr. 12 „Nördlich der Bahnlinie Hamburg – Berlin“ aufgestellt.
Planungsziel ist die Errichtung eines P + R-Parkplatzes in Form einer zweigeschossigen Parkpalette sowie die Steuerung der zukünftigen Entwicklung des Gebietes.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes ist das Planungsbüro BSK aus Mölln zu beauftragen.
Die frühzeitige Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von 14 Tagen im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planen und Bauen, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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