28.02.2017 - 10 Widmung der Straße "Uhlenkamp" und des Gehweges...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 6 StrWG die Straße „Uhlenkamp“ (Flurstücke 1/10, 1/12, 1/14, 1/15, 61/2, 1/16, 1/18, 1/20, 1/22, 1/4, 1/24 und 85 der Flur 2, Gemarkung Dassendorf) als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 6 StrWG den Gehweg nördlich „Uhlenkamp“ (Flurstücke 81 und 83 der Flur 2, Gemarkung Dassendorf) als beschränkt öffentliche Straße mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4b StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Dieser Beschluss ersetzt die Beschlüsse vom 27.09.2016 (03/084/2016) und vom 06.12.2016 (03/119/2016).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimme(n):

16

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage