10.04.2014 - 13 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Bismarckallee ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Veränderungssperre für das Gebiet „Bismarckallee 22“ läuft ab. Zur Sicherung der Planung ist nunmehr von der Gemeinde Aumühle ein Planer zu beauftragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass dieses Grundstück nach § 34 BauGB bebaut werden kann.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung eines Planers.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt über die Dringlichkeit der Beauftragung eines Planers für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Kenntnis. Die Planung soll eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung verhindern. Das Grundstück kann ansonsten mit Beendigung der Veränderungssperre bebaut werden, ohne dass die Gemeinde Aumühle weiteren Einfluss auf die Bebaubarkeit hat.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt ein Planungsbüro zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

17

 

Ja-Stimme(n):

17

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  0

 

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