02.05.2017 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 02.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Errichtung einer zweiten Zufahrt für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.
Hinweis: Bei einer späteren Zweitbebauung auf dem rückwärtigen Grundstücksteil ist gem. B-Plan eine der jetzt genehmigten Zufahrten als Zuwegung zu benutzen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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