02.05.2017 - 18 Zum Erhalt festgesetzte Bäume in Bebauungspläne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet über Fällvorgänge, bei denen im Nachhinein erhebliche Zweifel an der Stichhaltigkeit des vorgelegten „Gutachten“ entstanden sind. In einem Fall wurde durch ein Zweitgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.v.) Sachverständigen für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung festgestellt, dass keiner der zuvor als zwingend aus Sicherheitsgründen zu fällenden zwanzig Bäume gefällt werden müsse. Es habe sich also offenkundig um ein Gefälligkeitsgutachten gehandelt.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:


Wird die Fällung von im B-Plan durch Einzelfestsetzung geschützten Bäumen aus Sicherheits- oder Vitalitätsgründen beantragt, so ist hierzu ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.v.) Sachverständigen für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung vorzulegen. Andere, weniger qualifizierte Gutachten werden nicht anerkannt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die zuständige Landwirtschaftskammer über den hier zu Grunde liegenden Vorgang zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0