10.04.2014 - 12 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 6b für das Gebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mylius erläutert, dass in diesem Bereich der Bismarckallee ein altengerechtes Wohnen entstehen soll. In den geplanten Gebäuden sollen auch Wohnungen in den

Souterrains und Dachgeschossen für Pflegepersonal gebaut werden. Dafür ist eine Änderung der Geschossflächenzahl erforderlich.

 

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Beschluss

Beschluss:
Für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b aufgestellt. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Planungsziel ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und eine geringfügige Verdichtung in diesem Bereich.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Ingenieurbüro BSK aus Mölln beauftragt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von 14 Tagen im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planung und Bauen, Christa-Höppner Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

17

 

Ja-Stimme(n):

17

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  0

 

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Anlagen zur Vorlage