08.06.2017 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Hinweis: Die GRZ 1 und GRZ 2 ändern sich durch den vorliegenden Antrag nicht. Sie waren bei Aufstellung des B-Planes bereits vorhanden.

 

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil für das Grundstück „Alte Hege 16a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der Grundflächenzahl GRZ 1 und GRZ 2 für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil für das Grundstück „Alte Hege 16a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil für das Grundstück „Alte Hege 16a“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=21888&selfaction=print