05.07.2017 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Diskussion wird deutlich, dass nach Meinung des Ausschusses die vorgesehene Dreigeschossigkeit sich nicht nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. Ferner werden nachbarrechtliche Probleme gesehen.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB für die Modernisierung von zwei Reihenhäusern sowie dem Neubau eines Endreihenhauses auf den Grundstücken „Weidenstieg 20 und 22“ gemäß Bauantrag mit Mansarddächern.

 

Abstimmungsverhältnis:

Stimmberechtigt:7

Ja-Stimme(n):-

Nein-Stimme(n):6

Enthaltung(en):1

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB für die Modernisierung von zwei Reihenhäusern sowie dem Neubau eines Endreihenhauses auf den Grundstücken „Weidenstieg 20 und 22“ gemäß vorgestellten Alternativkonzept mit senkrechten Traufwänden und einem sehr flachgeneigten Satteldach.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

-

Nein-Stimme(n):

5

Enthaltung(en):

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=22693&selfaction=print