05.07.2017 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 05.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende weist bezüglich des notwendigen Baumschutzes auf Folgendes hin:
Eine Hausecke sowie die Terrasse mit Umgang ragen geringfügig in den geschützten Wurzelbereich der benachbarten Buche. Die Terrasse mit Umgang wird vollständig mit Punktfundamenten aufgeständert, so dass ein flächiger Eingriff mit Beschädigung des Wurzelwerkes hierdurch nicht stattfindet. Der Eingriff betrifft daher nur den Bereich der eigentlichen Baugrube. Diese ist auf 100 cm Breite zu beschränken. Die Wurzelräume dieser Buche und der benachbarten zu fällenden Buche Nr. C überschneiden sich in erheblichem Umfang. Durch den Wegfall der Buche C steht künftig dem zu erhaltendem Baum der weggefallene Wasser- und Nährstoff-Entzug durch Baum C vollständig zur Verfügung. Eine Verringerung der Versorgung der zu erhaltenden Buche und damit eine Vitalitätseinbeeinträchtigung ist daher nicht zu erwarten.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhaus auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5a“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag zur Fällung der Buchen (Baum B und C) auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5a“.
Für die beiden gefällten Buchen ist gemäß dem Bebauungsplan eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5a“ vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat vier einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5a“ zu erteilen.
Hinweis:
Zum Schutz der benachbarten Buche darf der Arbeitsraum neben dem Keller (Baugrube) max. 100 cm breit sein. Nötigenfalls ist das Erdreich abzustützen.
Beim Ausschachten angetroffene und eingekürzte Wurzeln sind mit glattem Schnitt nachzuschneiden. Wurzeln ab 3 cm Durchmesser sind baumchirurgisch nachzubehandeln.
Die Festlegungen der DIN 18920 sind während der gesamten Bauzeit einzuhalten (Bauzaun).
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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1
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588,7 kB
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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