05.07.2017 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 05.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“.
Frage 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle definiert die hintere und die seitliche Grundstücksgrenze wie folgt: Süd/östliche Seite = rückwärtige Grundstücksgrenze
Daher ist folgende Frage nicht relevant:
Frage 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen für einen Befreiungsantrag zur Bebauung des rückwärtigen 5,0 m breiten Grundstücksstreifens mit zwei Carports in Aussicht.
Frage 3:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen bei einem Befreiuungsantrag für die Unterschreitung des Mindestabstandes des Hauptgebäudes von 5,0 m um ca. 4 cm in Aussicht.
Frage 4:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen bei einem Befreiungsantrag für die Überschreitung der GFZ um 5 % in Aussicht.
Anlagen zur Vorlage
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1
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561,5 kB
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