05.07.2017 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“.

 

Frage 1:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle definiert die hintere und die seitliche Grundstücksgrenze wie folgt: Süd/östliche Seite = rückwärtige Grundstücksgrenze

 

Daher ist folgende Frage nicht relevant:

 

Frage 2:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen für einen Befreiungsantrag zur Bebauung des rückwärtigen 5,0 m breiten Grundstücksstreifens mit zwei Carports in Aussicht.

 

Frage 3:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen bei einem Befreiuungsantrag für die Unterschreitung des Mindestabstandes des Hauptgebäudes von 5,0 m um ca. 4 cm in Aussicht.

 

Frage 4:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen bei einem Befreiungsantrag für die Überschreitung der GFZ um 5 % in Aussicht.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

-

Enthaltung(en):

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=22722&selfaction=print