13.07.2017 - 18 Überlegungen zur Änderung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 13.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Annette Barth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Czerwinski berichtet über die Beratung im Personal- und Koordinierungsausschuss. Es soll die genaue Zuständigkeit für einige Liegenschaften der Gemeinde geklärt werden.
Herr Mylius legt einen neuen Vorschlag für einen Beschluss vor. Er bemerkt, dass eine Änderung der Hauptsatzung nur für diese Festlegung aufgrund des bürokratischen Aufwandes in Hinblick auf die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zu aufwändig wäre. Eine Änderung der Hauptsatzung sollte der Gemeindevertretung nach den nächsten Kommunalwahlen überlassen werden.
Beschluss
Beschluss:
Die Zuständigkeit für die gemeindlichen Liegenschaften wird wie folgt verbindlich festgelegt:
a) Gemeindewohnungen:Sozial- und Liegenschaftsausschuss
b) Schule, Sportanlagen und Spielplätze:Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
c) FFA und Bauhof:Umweltausschuss
d) Rathaus:Personal-und Koordinierungsausschuss
e) Bismarckturm:Kuratorium der Stiftung Aumühle
f) DRK-Gebäude und Kita:Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
g) Gebührensatzungen:Finanzausschuss
