18.07.2017 - 10 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeisterin Falkenberg erläutert die Vorlage und stellt diese zur Diskussion. Hierbei stellt sie insbesondere auf die Frage ab, ob innerhalb der Kita weiterhin die Eltern der Ü3-Kinder die Kosten des Krippenbereiches mit tragen sollten. Durch dieses sog. „Solidaritätsprinzip“ würden die Eltern der Krippenkinder entlastet, die Eltern der Regelgruppen würden jedoch mit mehr als 38 Prozent an den Gesamtkosten beteiligt werden.

Bürgermeisterin Falkenberg erläutert ferner, dass die Gemeinde schon jetzt über 50 Prozent der Gesamtkosten der Kita trage. Das Land habe seinen Beitrag „gedeckelt“ und beteilige sich – insbesondere vor dem Hintergrund der immer weiter ausgeweiteten Betreuungsangebote – prozentual immer weniger an den Kosten.

Gemeindevertreterin Brunnert betont, dass die neue Staffelungsregelung des Kreises sich positiv darauf auswirkt, dass bedürftige Eltern bei der Finanzierung der Kita-Plätze bedarfsgerechter entlastet werden.

Bürgermeisterin Falkenberg erläutert die von der Verwaltung den Fraktionen zur Verfügung gestellten Rechenbeispiele hierzu. Bürgermeisterin Falkenberg weist außerdem darauf hin, dass es in der Gemeinde eine zweite Kita gibt. Mit der Ev. Kirchengemeinde werde derzeit der Trägervertrag mit den Gemeinden evaluiert und darin auch hier 38 Prozent Elternbeteiligung festgeschrieben.

Frau Troll vom Ev. Kindergarten Dassendorf wird von der Gemeindevertretung Dassendorf hierzu einstimmig als Sachverständige gehört. Es folgt eine rege Diskussion, nach der zwei Modellrechnungen in Frage kommen, die aus dem Sachverhalt der Beratungsunterlagen hervorgehen. Für Modellrechnung B hatte sich der Kita-Beirat einstimmig ausgesprochen.

Bürgermeisterin Falkenberg beantragt die Abstimmung über die Erhebung von Gebühren für die Kita der Gemeinde Dassendorf nach den der Gemeindevertretung vorgelegten Modellrechnungen A und B.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf entsprechend der Modellrechnung B (Monatsabschlag Ganztagsgruppe Krippenbereich 600,00 EUR) zu erlassen.

Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:16

Ja-Stimme(n):  4

Nein-Stimme(n):  6

Enthaltung(en):  6

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf entsprechend der Modellrechnung A (Monatsabschlag Ganztagsgruppe Krippenbereich 576,00 EUR) zu erlassen.

Der Entwurf ist entsprechend anzupassen (und wird Bestandteil des Beschlusses).

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:16

Ja-Stimme(n):14

Nein-Stimme(n):  2

Enthaltung(en):  0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=22939&selfaction=print