05.09.2017 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Abbruch des Wohnhauses und der Nebengebäude auf dem Grundstückstück „Große Straße 20“ zu erteilen.

 

Die Bauaufsicht wird gebeten zu prüfen, ob mit diesem Bauvorhaben der städtebauliche Charakter eines Mischgebietes eingehalten wird, d.h. dass die Fläche für Wohnnutzung sowie für Gewerbenutzung im Verhältnis 50:50 stehen. Sollte die Wohnnutzung deutlich überwiegen, ist das BV h.E. abzulehnen. Die positiv beschiedene Bauvoranfrage behält natürlich ihre Gültigkeit.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=23319&selfaction=print