11.10.2017 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur 1. Verlängerung der Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die 1. Verlängerung der Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für ein rückwärtig angebautes Technikgebäude auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ zur Bauvoranfrage für ein rückwärtig angebautes Technikgebäude auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=24053&selfaction=print