23.11.2017 - 9 Bebauungsplan Nr. 7 c für das Gebiet: "Bismarck...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 23.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Aumühle hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 c für das Gebiet: "Bismarckallee 22“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchen beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 c für das Gebiet: "Bismarckallee 22", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.aumuehle.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren die Gemeindevertreter Abraham und Herr Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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3,3 MB
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3
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2,9 MB
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4
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668,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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