21.11.2017 - 16 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 21.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeidliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 09.10.2017 für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“.
Der Bauauschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 09.10.2017 für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“ zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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931,9 kB
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