21.11.2017 - 16 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeidliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 09.10.2017 für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“.

 

Der Bauauschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 09.10.2017 für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“ zu erteilen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=25416&selfaction=print