21.11.2017 - 19 Denkmalschutz in Friedrichsruh
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 21.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde der Wunsch geäußert, den Tagesordnungspunkt für diese Sitzung aufzunehmen.
Friedrichsruh befindet sich nach Auffassung von Landesplanung und Kreisbauamt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und steht in seiner Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Dies gilt nach dem ipse-lege-Prinzip, obwohl von der oberen Denkmalschutzbehörde die abschließende Bearbeitung des Bauensembles „Sachgesamtheit Friedrichsruh“ noch nicht erfolgt ist. Der Denkmalwert, z. B. der Häuser „Ödendorfer Weg 1, 2, 3 begründet sich durch den historischen und städtebaulichen Kontext der Anlage. Die Gemeinde geht jedoch davon aus, dass Friedrichsruh ein Ortsteil der Gemeinde Aumühle gem. § 34 BauGB ist. Die dem Ausschuss vorgelegte Expertise von Verwaltungsrichter i.R. Berthold Kämpf unterstützt diese Auffassung. Der Ausschuss empfiehlt, die Aufstellung eines B-Planes für Friedrichsruh anzustreben.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde bittet den Bürgermeister und die Verwaltung, vorbereitende Gespräche für eine baurechtliche Überplanung des Ortsteiles Friedrichruh zu führen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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646,1 kB
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