16.05.2018 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur 1. Änderung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 2 „Kuhkoppel“ zur 1. Änderung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zur 1. Änderung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5a“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=30092&selfaction=print