16.08.2018 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von zwei Kiefern auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 53a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Fällung von zwei Kiefern auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 53a“.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimme(n):

3

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

1

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Reduzierung der Ersatzanpflanzung von vier Laubbäume auf zwei Laubbäume für dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 53a“.

 

Für die gefällten Kiefern ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=31433&selfaction=print