16.08.2018 - 16 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Baugenehmigung für den Umbau und die Modernisierung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 1“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Überschreitung der GRZ für das Grundstück Oberförsterkoppel 1.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Umbau und die Modernisierung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 1“ zu erteilen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Dr. Dr. von Haussen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=31436&selfaction=print