16.08.2018 - 19 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich...

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle, empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle zu beschließen:

 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet „Bismarckallee 15“.
 

Anmerkung:

Im Lageplan (Anlage 2) wird der Geltungsbereich der Veränderungssperre westlich um einen Teil der Straßenverkehrsfläche erweitert.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=31439&selfaction=print