16.08.2018 - 21 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 16.08.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“ eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich
der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“ eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 5 |
Ja-Stimme(n): | 0 |
Nein-Stimme(n): | 5 |
Enthaltung(en): | 0 |
Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. Der Eigentümer soll einen qualifizierten Vorschlag zur Ersatzanpflanzung der 18 rechtswidrig gefällten Bäume abgeben. | |
Anmerkung: Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend | |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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