16.08.2018 - 21 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“ eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich
der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“ eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ in Aussicht zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

5

Enthaltung(en):

0

 

Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. Der Eigentümer soll einen qualifizierten Vorschlag zur Ersatzanpflanzung der 18 rechtswidrig gefällten Bäume abgeben.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=31441&selfaction=print